Liebe Vereinsmitglieder,
am 8. Mai hat das Land Rheinland-Pfalz die sechste Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (6. CoBeLVO) erlassen. Darin ist unter anderem geregelt: „Der Trainingsbetrieb im Breiten- und Freizeitsport ist zulässig, soweit die Ausübung im Freien unter Einhaltung des Kontaktverbots und des Mindestabstands nach § 5 Abs. 1 erfolgt und Risikogruppen keiner besonderen Gefährdung ausgesetzt werden“. Voraussetzung ist weiterhin, dass der Träger der Einrichtung oder Anlage – also die Stadt Trier – einer Öffnung ausdrücklich zugestimmt hat.
Alle betroffenen Abteilungen, Übungsleiter und Vereinsmitglieder werden von uns informiert, sobald der Start eines geordneten, die vorstehenden Regelungen berücksichtigenden Trainingsbetriebes wieder möglich ist.
Bis dahin: Bleibt alle gesund und munter!
Der Vorstand