Neue Datenschutzordnung, neue Mitgliedsbeiträge

Das EU-Parlament hat Anfang 2016 die EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) beschlossen. Am 25. Mai 2016 trat sie in Kraft und musste innerhalb einer zweijährigen Übergangsfrist bis zum 25. Mai 2018 umgesetzt werden. Hier finden Sie unsere neue Datenschutzordnung.

Bei der Mitgliederversammlung am 25. Mai 2018 wurden neue Mitgliedsbeiträge beschlossen – die letzte „echte“ Anpassung fand 1993 statt. Die monatlichen Beiträge, die ab 1. Juli 2018 gelten, haben sich zwischen 1,00 bis 2,50 Euro erhöht. Eine Übersicht finden Sie hier.

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